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Kannst Du mal eben …? bzw. Ich hab da mal ein Frage...... Freundschaftsdienste als Anwalt
Viele Anwälte wissen ein Lied davon zu singen: Als Experten
für Rechtsthemen sind sie gefragte Ansprechpartner von allen möglichen Leuten,
die "mal eben" einen Rechtsrat suchen. Wie weit sollte solch ein
Freundschaftsdienst gehen?
"Kannst Du mal eben über meinen Mietvertrag
schauen?", "Was kann ich gegen meinen Bußgeldbescheid tun?",
"Meine Ex-Frau hat Ärger mit ihrem Nachbarn – was soll sie denn jetzt
machen?" Rechtsfragen tauchen im Alltag von Privatpersonen häufig auf.
Wenn sie auf Partys, an der Theke oder bei anderen privaten Begegnungen auf
einen Anwalt treffen, ist die Versuchung groß, nebenbei einen Rat des Experten
einzuholen. Ist doch schnell gemacht – oder? "Den meisten Leuten ist gar
nicht klar, was hinter solch einer Frage steht", sagt Yvonne Nkrumah,
Rechtsanwältin für Medien-, Urheber- und Zivilrecht in Nürnberg. "Wenn es
nicht gerade um mein Rechtsgebiet geht, muss ich mich auch erst einmal ins
Thema einlesen. Oft kommt es zu Folgefragen, sodass es nicht bei einer
schnellen Antwort bleibt, sondern wirklich in Arbeit ausartet."
Strafrechtler Uwe-Stephan Soujon wohnte früher in einem
kleinen Ort. "Ich konnte nicht mehr auf den Markt gehen, ein Schützenfest
besuchen oder mich sonst irgendwo in der Öffentlichkeit zeigen", erinnert
sich der Anwalt. "Nachdem die Leute erfahren haben, dass ich Anwalt bin,
wurde ich überall angesprochen und um kostenlosen Rat gefragt." Weil ihn
diese ständige Vermischung aus Beruflichem und Privatem auf die Dauer nervte,
ist er mittlerweile nach Kempten gezogen. "Hier ist alles ein bisschen
anonymer, mich kennt nicht jeder, und ich habe wieder eine Privatsphäre."
Warum kostenlos arbeiten?
Weder Yvonne Nkrumah noch Uwe-Stephan Soujon haben etwas
dagegen, wenn Freunde sich mit einer einfachen rechtlichen Frage an sie wenden.
"Wenn ich die Sache mit ein paar Sätzen beantworten kann, ist das schon
okay", meint der Strafrechtler. Yvonne Nkrumah hat die Erfahrung gemacht:
Je weniger sie die ratsuchende Person kennt, umso fordernder sind oft die
Anfragen, die sie nicht selten auch von völlig Fremden zum Beispiel über ihre
Facebook-Seite oder über WhatsApp erhält. "Freunde und gute Bekannte sind
hier eher zurückhaltender, weil sie wissen, dass es mich Arbeit kostet, einen
fundierten Rechtsrat zu geben", so die Anwältin. "Ich entscheide dann
oft nach Sympathie, inwieweit ich mich engagieren möchte."
Sofort abzulehnen, wenn sie in einer privaten Situation
gefragt wird, hält sie für keine gute Strategie. "Manchmal ergeben sich ja
sogar Mandate aus solch einer Anfrage, wenn ich erkläre, wie viel Aufwand
tatsächlich hinter einem Schreiben an die Gegenseite oder einem fundierten Rat
verbirgt." Meist reicht schon die Frage nach einer
Rechtsschutzversicherung, um dem Fragesteller klar zu machen, dass sein
Anliegen etwas kostet. Ohne Honorar zu arbeiten, kann sich die Anwältin mit
einer eigenen Kanzlei auch gar nicht erlauben. "Oft frage ich mein
Gegenüber dann einfach, ob er vielleicht auch ohne Gehalt arbeitet."
Hinzu kommt, dass Anwälte ihren Rat gar nicht kostenlos
erteilen dürfen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schreibt vor, wie hoch eine
anwaltliche Vergütung sein muss. Darüber hinaus sind unter Beachtung bestimmter
gesetzlicher Vorschriften auch individuelle Vergütungsvereinbarungen zulässig.
Preiskämpfe unter Anwälten sind nicht erlaubt – und damit im Grunde genommen
auch keine kostenlose Beratung. Dies ist oft auch Soujons Antwort auf Anfragen
von Privatpersonen. Oder er überreicht der Thekenbekanntschaft einfach seine
Telefonnummer und bittet um einen Anruf am nächsten Tag, um einen offiziellen
Termin auszumachen. "Meist hat sich die Sache dann schnell erledigt",
so seine Erfahrung.
Eigene Schmerzgrenze festlegen
Sich gegen solche Anfragen für vermeintliche
Freundschaftsdienste zu wehren, ist ein Lernprozess, sagen beide Anwälte.
"Wenn man mich auf Studentenpartys nach meiner rechtlichen Meinung gefragt
hat, habe ich die natürlich gern zum Besten gegeben", erinnert sich Yvonne
Nkrumah. "Schließlich habe ich mich geschmeichelt gefühlt, als Expertin
angesehen zu werden." Als sie ihre eigene Kanzlei gründete, hat sie
ebenfalls anfangs einmal jemanden länger beraten, ohne Geld dafür zu verlangen.
"Das habe ich mir aber schnell abgewöhnt, denn ich will mich schließlich
nicht ausbeuten lassen." Uwe-Stephan Soujon empfiehlt jungen Anwälten,
sich schnell ein dickes Fell zuzulegen und unangemessene Anfragen höflich, aber
bestimmt abzulehnen. "Jeder muss hier selbst entscheiden, wo seine
Schmerzgrenze liegt", so der Strafrechtler.
Dass selbstständige Anwälte nicht ohne Honorar überleben
können, liegt auf der Hand. Wie aber sieht es aus, wenn angestellte Anwälte im
privaten Umfeld um rechtlichen Rat gebeten werden? Louisa Kallhoff arbeitet
seit zwei Jahren als Anwältin bei der international tätigen Kanzlei Orrick,
Herrington & Sutcliffe und berät dort Unternehmen in arbeitsrechtlichen
Fragen. "Mich sprechen häufig Bekannte an: 'Du machst doch Arbeitsrecht.
Kannst Du mal eben was zum Kündigungsschutz erklären?'", berichtet die
29-Jährige. Ob sie solch einer Bitte nachkommt, entscheidet Louisa Kallhoff
danach, wie nah ihr die Person steht. In der Regel hilft sie nur
Familienmitgliedern oder engen Freunden bei abstrakten Rechtsfragen.
"Schließlich mache ich das alles in meiner Freizeit, und die ist nun
einmal knapp bemessen." Hinzu kommt, dass sie sich bei der Erteilung eines
konkreten Rechtsrates eventuell in einen Konflikt begeben könnte, insbesondere
wenn der betreffende Arbeitgeber zu den Kunden ihrer Kanzlei gehört. Bei vielen
privaten Anfragen ist es eine gute Lösung, einen versierten Kollegen zu
empfehlen. Dann hat sich die Frage des "mal-ebens" schnell erledigt.
von Sabine Olschner auf LTO
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j/rechtsanwalt-rat-freundschaftsdienste-bekannte-honorar-freizeit/
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