Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen nun die Kosten für eine Mediation. Man sollte sich jedoch zunächst von einem Anwalt beraten lassen, bevor man eine von der Rechtsschutzversicherung angebotene Mediation annimmt, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Mediator oder die Mediatorin müssen frei gewählt werden können. Stiftung Warentest hat jedoch herausgefunden, dass viele Versicherer festlegen, dass sie den Mediator bestimmen, wenn sie die Kosten übernehmen. Dagegen kann man sich selbstverständlich wehren und einen Mediator der freien Wahl bestimmen.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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