Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen nun die Kosten für eine Mediation. Man sollte sich jedoch zunächst von einem Anwalt beraten lassen, bevor man eine von der Rechtsschutzversicherung angebotene Mediation annimmt, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Mediator oder die Mediatorin müssen frei gewählt werden können. Stiftung Warentest hat jedoch herausgefunden, dass viele Versicherer festlegen, dass sie den Mediator bestimmen, wenn sie die Kosten übernehmen. Dagegen kann man sich selbstverständlich wehren und einen Mediator der freien Wahl bestimmen.
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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