AG München: Alkoholisierter Taxigast muss Reinigung nach «Übergeben» zahlen

Wer alkoholisiert ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet der Fahrgast in diesem Fall dann die Bezahlung der Kosten für die Reinigung. Das hat das Amtsgericht München jetzt entschieden und einem Taxifahrer einen Schadenersatzanspruch allerdings nur in Höhe der Hälfte der anfallenden Reinigungskosten zugesprochen. Denn den Taxifahrer habe im konkreten Fall ein Mitverschulden getroffen, weil er trotz Bitte des beklagten Fahrgasts nicht angehalten hatte (Urteil vom 02.09.2010, Az.: 271 C 11329/10, rechtskräftig).

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