Inzwischen ist es heute Werkstätten, Sachverständige und Mietwagen-unternehmen erlaubt, bestimmte Anwälte zu empfehlen, z.B. solche, mit denen sie stets zusammenarbeiten oder mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben. Der BGH sagt: Werbung durch andere ist OK. Es ist also für Anwälte keine Frage der Seriosität (mehr), einen Stapel Vollmachten zu hinterlegen. Ich sehe das nicht so und ich arbeite auch nicht mit solchen Methoden, auch wenn dies gewiss ein umsatzträchtiges Vorgehen wäre, aber ich vertrete ausschließlich die Interessen des Mandanten und nicht die der Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen. Es ist somit auch nicht mehr erforderlich, dass der Mandant zwingend bei dem Anwalt erscheinen muss, um das Mandat in rechtlich einwandfreier Weise zu begründen. Das häufig die Betroffenen gar nicht merken, dass Sie einen Anwalt (gleich mit) beauftragt haben, zeigt die geschickte (und gewollte) Vorgehensweise dieser Vermittler. Also: Acht
Die Polizei ermittelt (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) beim Anfangsverdacht einer Straftat. In dem Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte (m/w/d) Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind anzuhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt (häufig leider nur in Hinblick auf belastende Umstände). Sie bekommen dann Post von der Polizei, die Ihnen einen sogenannten Anhörungsbogen zusendet oder Sie zur Beschuldigtenvernehmung (ein-)lädt. Dieses Schreiben sollten Sie mir zukommen lassen, damit ich das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter herauslesen kann. Ich zeige dann (schriftlich) Ihre Verteidigung an und teile der Polizei mit, dass Sie den angesetzten Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden (bzw. falls lediglich eine schriftliche Anhörung erfolgen soll, dass zunächst keine Antwort erfolgen wird) und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und den anberaumten Termin dort aufzuheben, was dann in aller Reg
In Deutschland gibt es mehr als 160.000 zugelassene Anwälte. Die Qualität der Rechtsberatung lässt sich im Vorfeld für die potentiellen Mandanten kaum einschätzen. Bei der Suche im Telefon- oder Branchenbuch oder auf Anwaltsseiten im Netz fehlt die Vergleichbarkeit. Der Vergabeprozess für verschiedene Qualitätssiegel ist meist intransparent und für den einzelnen kaum nachvollziehbar und der persönlich empfohlene Anwalt kann für Ihren konkreten Einzelfall den falschen Schwerpunkt haben, wird aber - so halte ich es jedenfalls - in der Regel dann dieses Mandat nicht annehmen, jedoch zugleich eine hilfreiche Empfehlung aussprechen können. Meines Erachtens können Anwälte untereinander noch am ehesten die Fachkenntnis einschätzen (so werden z.B. auch die Focus-Bestenlisten ermittelt). Allerdings kann man über Kundenbewertungen , z.B. auf Google, einen ersten Eindruck von der Qualität erhalten, letztlich die moderne Form der Mund-zu-Mund-Propaganda. Fth am 11.07.2023 | Zu Rech
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