BGH: Auch in Kindheit vernachlässigtes Kind muss Elternunterhalt zahlen

Ein erwachsenes Kind ist einem pflegebedürftigen Elterteil auch dann zu Unterhalt verpflichtet, wenn dieser das Kind in seiner Kindheit wegen einer psychischen Erkrankung nicht richtig versorgen konnte. Der Bundesgerichtshof verweist auf die vom Gesetz geforderte familiäre Solidarität. Eine als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit eines Elternteils und deren Auswirkungen auf das Kind rechtfertigten es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden (Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 148/09).

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