"Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute, mit dem Handy kann es etwas teurer werden
Man hört es desöfteren: „Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute, mit dem Handy kann es teurer werden" (machmal ist noch ein "etwas" eingefügt). Das ist künftig nicht mehr zulässig.
Nach dem neuen § 66 a TKG (inkraft seit o1.o3.2010) ist „bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen".
"Service-Dienste" sind nach § 3 Nr. 8a TKG sind Dienste, die „insbesondere des Rufnummernbereichs (0)180, die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind;"
Nach dem neuen § 66 a TKG (inkraft seit o1.o3.2010) ist „bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen".
"Service-Dienste" sind nach § 3 Nr. 8a TKG sind Dienste, die „insbesondere des Rufnummernbereichs (0)180, die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind;"
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