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Wilde Ehe

Mehr als 4,5 Mio Menschen leben in einer sog. eheähnlichen Lebensgemeinschaft (auch "Wilde Ehe" genannt). Tendenz steigend. Viele machen sich gar keine Gedanken über die (rechtlichen) Konsequenzen einer Eehe oder eben darum, gerade nicht zu heiraten. So manch einer heiratet aber gerade deswegen nicht, weil er die Verpflichtungen nicht eingehen will (die Gerichte nennen das zB eheliche Solidarität), wie zB Unterhalt.

Spannend (jedenfalls für den Anwalt) wird es, wenn dann eine solche Wilde Ehe zerbricht. Während bei Ehegatten gesetzliche Regelungen existieren, wie zB Hausrat, gemeinsam angeschafftes Vermögen, die Renten und v.a.m. zu verteilen sind, gibt es solche gesetzlichen Vorgaben für die eheähnliche Beziehung (Lebensgemeinschaft) nicht.

Bisher haben die Familiengerichte immer gemeint, nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft gibt es keinen Ausgleich, denn jeder Partner muss damit rechnen, dass die Lebensgemeinschaft durch Trennung enden könnte.
Wenn zB ein Partner ein Grundstück erworben (oder auch geerbt) hat und der andere sein Geld und seine Arbeitskraft "in das Haus gesteckt" hat, dann hatte er Pech. Hier sollte ein Vertrag her, der (vor der Trennung - besser gesagt für den Fall der Trennung oder auch für den Fall des Versterbens eines Partners) Regelungen schafft, wie ein eventueller Ausgleich geschaffen werden kann. Also - lassen Sie sich wenigstens beraten, ob Sie einen solchen Vertrag brauchen oder nicht und was dieser kosten würde. (Die Kosten dieser Beratung wird ca. 250 € betragen - vorher einfach nachfragen - und kann soviele Probleme und Kosten ersparen, dass sie SEHR GUT angelegt sind).

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) schafft hier nun endlich etwas Klarheit (BGH, Urteil vom 31. 10. 2007 - XII ZR 261/04). Danach können unter bestimmten Voraussetzungen doch Ausgleichsansprüche entstehen bzw. entstanden sein. Wer`s mal nachlesen möchte, kann die Entscheidung bei mir (per email) abfordern.

RA Theumer, 24. Feb 2009

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