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Guten Morgen !!!

"Wir sind an das Gesetz gefesselt, um frei zu sein." (Cicero, ca. 60 v.Chr.) ....neulich am OLG....

Fulton Sheen

"Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert."

Otto von Bismarck

"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen."

Rechtsanwalt muss über Mandatsablehnung unverzüglich entscheiden

Bereits vor dem Zustandekommen des eigentlichen Mandatsvertrages steht die Wahrung der Interessen des Mandanten im Vordergrund anwaltlicher Pflichten. Deren Verletzung kann zur Haftung des Anwalts für aufgrund einer ihm zuzurechnenden, unmäßigen Verzögerung entstandene Schäden führen. Gemäß § 44 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Anwalt, der ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen möchte, verpflichtet, dies dem anfragenden potentiellen Mandanten unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen. Hintergrund hierfür ist, dass gerade zu diesem aus Sicht des Mandatsinteressenten unsicheren Zeitpunkt die Einhaltung von Fristen oder die anderweitige Sicherung von Rechtspositionen ein schnelles Handeln des Anwalts erfordern kann. Aus diesem Grunde kann der Anwalt über die Annahme oder die Ablehnung eines Mandats auch nicht längere Zeit nachdenken, oder die Mandatsanfrage einfach einige Tage liegen lassen. Vielmehr muss er sich umgehend entscheiden, ob er das Mandat übernehmen...

Guten Morgen - gute Woche !!