Direkt zum Hauptbereich

Gesetzlicher Mindestlohn ist auch für Bereitschaftszeiten zu zahlen

Der gesetzlicher Mindestlohn ist (auch) für Bereitschaftszeiten zu zahlen, so das das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 29. Juni 2016 – 5 AZR 716/15). 

In der Pressemitteilung des BAG (33/16) heiße es:

Dem Kläger steht für seine im Januar und Februar 2015 geleisteten Bereitschaftszeiten keine weitere Vergütung zu. Zwar ist Bereitschaftszeit mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten, der Anspruch des Klägers hierauf ist aber erfüllt. Bei maximal 228 Arbeitsstunden, die der Kläger mit Vollarbeit und Bereitschaftszeiten in einem Monat tatsächlich leisten kann, erreicht die gezahlte Monatsvergütung den gesetzlichen Mindestlohn (228 Stunden zu 8,50 Euro = 1.938,00 Euro brutto monatlich) nicht nur, sondern übersteigt ihn. Ein Anspruch auf weitere Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB besteht nicht. Die arbeitsvertraglich einbezogene tarifliche Vergütungsregelung ist nicht wegen des Inkrafttretens des Mindestlohngesetzes unwirksam geworden.


Fth am 13. Jan 2022 | Zu Recht !!





 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Allgemeiner Hinweis zur Unterstützung durch KI

Ich setze bei meiner täglichen Arbeit KI-gestützte Technologien ein — konkret den Dienst von Libratech. Dieser Beitrag erläutert, wie das funktioniert, welche Grundsätze dabei gelten und wie Ihre Daten geschützt werden. Wofür ich KI einsetze — und wofür nicht Libratech unterstützt mich dabei, Einschätzungen sprachlich präziser und strukturierter zu formulieren sowie Schreiben schneller aufzubereiten. Die KI übernimmt dabei ausschließlich eine assistierende Funktion bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung — nicht bei der rechtlichen Beurteilung. Alle inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen uneingeschränkt bei mir, auf Grundlage meiner eigenen juristischen Prüfung. Das ist kein Vorbehalt im Kleingedruckten — es ist die Grundlage meiner Arbeit. Datenschutz — was das konkret bedeutet Libratech ist speziell für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen konzipiert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO, ...

(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe

  Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können.   Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...