Direkt zum Hauptbereich

Über Geld spricht man nicht........

.....bei mir schon, denn es muss sein und hilft letztlich beiden Seiten.

Es gibt im Strafverfahren keine „Prozesskostenhilfe“, dafür aber die Pflichtverteidigung. Dies aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nachzulesen ist das in der StPO § 140 und heißt sort „Notwendige Verteidigung“. Ab und an übernehme solche Pflichtverteidigungen.

Grundsätzlich werde ich erst nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses tätig, der sich nach dem einzuschätzenden Aufwand richtet. Ich nenne Ihnen vor Auftragserteilung auf Wunsch grundsätzlich eine Honorarobergrenze für den ersten Schritt und Sie können sich darauf verlassen, dass vor jedem weiteren Schritt, der weiteres Honorar auslöst, mit Ihnen konkret besprochen wird, was es kostet, wenn es weitergehen soll.

Die Sachbearbeitung einer kleineren Strafsache mit geringem bis durchschnittlichem Aufwand ohne Hauptverhandlung wird regelmäßig mit einer Untergrenze von 892,50 € und einer Obergrenze von 1.190,00 € zu vergüten sein, Abweichungen nach unten und oben sind im Einzelfall möglich.

Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung an einem Amtsgericht von bis zu zwei Stunden dazu, liegt die Spanne in der Regel zwischen 1.190,00 € und 1.785,00 € (bei auswärtigen Terminen zuzüglich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern).

Entscheidend für den Mandanten: Er weiß vor jedem Schritt, was der nächste Schritt maximal kostet. Entscheidend für mich: Ich werde nicht tätig, bevor nicht der vereinbarte Vorschuss vollständig gezahlt ist.

Wenn das so läuft, ist das ein faires Miteinander und schafft Vertrauen und das ist meines Erachtens das Wichtigste.

Und: Es ist sicher unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch weniger klug, zu wenig zu bezahlen.
Wer zu viel bezahlt, verliert etwas Geld, das ist alles.

Wer zu wenig bezahlt, verliert manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand/Dienstleistung die ihm/ihr zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

 

 

Fth | Zu Recht !!

02. Sep 2020

 



Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...