Was kostet der Anwalt?
Was ein Anwalt kostet, steht zunächst mal in einem komplizierten Gesetz, dem RVG („Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“). Allerdings ist wie in anderen Situationen auch hier vieles eine Sache der Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie sich guten Rat leisten können, dann zögern Sie nicht und fragen uns erst einmal unverbindlich, was Sie unsere Arbeit kostet. Auch wenn es im Volksmund heisst „der Anwalt lässt sich schon für die Begrüßung bezahlen“ – für uns gilt dieser Satz ganz sicherlich nicht.
Es gibt auch in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Sie nicht selbst ihren Anwalt zahlen müssen. Natürlich werden wir Sie sofort darauf hinweisen, wenn Ihr Fall ein solcher ist. Vielleicht sind Sie berechtigt, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Oder aber Sie haben das Recht, sich einen Rechtsanwalt Ihrer(!) Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Vielleicht übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Und auch Ihr „Gegner“ kann schließlich verpflichtet sein, Ihren Anwalt zu zahlen. Wir werden diese Fälle immer prüfen, da wir Ihnen wenn möglich immer die finanzielle Last eines Verfahrens ersparen möchten.
Auch ist jederzeit der Abschluß einer Honorarvereinbarung möglich.
Sprechen Sie mit uns darüber! - Die reine Abklärung der Kostenfragen ist IMMER kostenlos.
Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, dann bitten wir Sie, zu Ihrem Amtsgericht zu gehen und dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mit diesem kommen Sie dann zu uns. Sie können aber gern - per email - das Antragsformular bei uns abfordern.
01. Aug 2014 | Rechtsanwalt Frank Theumer | Zu Recht !! Bürogemeinschaft Theumer & Theumer | Rechtsanwälte & Mediatorin in Ludwigsfelde und Großbeeren |
Es gibt auch in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Sie nicht selbst ihren Anwalt zahlen müssen. Natürlich werden wir Sie sofort darauf hinweisen, wenn Ihr Fall ein solcher ist. Vielleicht sind Sie berechtigt, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Oder aber Sie haben das Recht, sich einen Rechtsanwalt Ihrer(!) Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Vielleicht übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Und auch Ihr „Gegner“ kann schließlich verpflichtet sein, Ihren Anwalt zu zahlen. Wir werden diese Fälle immer prüfen, da wir Ihnen wenn möglich immer die finanzielle Last eines Verfahrens ersparen möchten.
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01. Aug 2014 | Rechtsanwalt Frank Theumer | Zu Recht !! Bürogemeinschaft Theumer & Theumer | Rechtsanwälte & Mediatorin in Ludwigsfelde und Großbeeren |
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