OLG Celle: Weil ein Immobilien-Wertgutachten, das eine Bank zur eigenen Absicherung einholt, bevor sie dem Kunden ein Darlehen gewährt, allein im Interesse der Bank liegt, dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das das Magazin «Focus» am 23.06.2010 auf seinen Internetseiten berichtet hat (Az.: 13 W 49/10).
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