Befreiung von der Buchführungspflicht für kleine Betriebe
Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sollen kleine und mittelgroße Unternehmen von Buchführung, Inventur und Jahresabschlusserstellung befreit werden.
Dies ist möglich wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss auszuweisen wären.
Lassen Sie sich beraten (dies ist sogar per Email machbar).
Dies ist möglich wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss auszuweisen wären.
Lassen Sie sich beraten (dies ist sogar per Email machbar).
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