Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sollen kleine und mittelgroße Unternehmen von Buchführung, Inventur und Jahresabschlusserstellung befreit werden.
Dies ist möglich wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss auszuweisen wären.
Lassen Sie sich beraten (dies ist sogar per Email machbar).
Dies ist möglich wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss auszuweisen wären.
Lassen Sie sich beraten (dies ist sogar per Email machbar).
Kommentare
Kommentar veröffentlichen