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Es werden Posts vom Dezember 30, 2018 angezeigt.

Motorradschutzkleidung schützt vor Schaden

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Motorradfahrer sind zum Tragen einer Schutzkleidung grundsätzlich nicht verpflichtet. Hat aber der/die unfallgeschädigte Motorradfahrer/in aber nur eine Stoffhose getragen und hat er/sie infolge des Sturzes an den Beinen erhebliche Verletzungen erlitten, so kann das Unterlassen des Tragens einer Schutzkleidung beim Mitverschulden (Verschulden gegen sich selbst) durchaus zu berücksichtigen sein.  Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt ( Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 12 U 29/09)

LTO - Eltern dürfen auf Facebook-Chats verstorbener Kinder zugreifen

Digitaler Nachlass: Eltern dürfen auf Facebook-Chats ihrer toten Tochter zugreifen Auch von dieser Entscheidung war nicht nur in Fachpublikationen zu lesen: Am 12. Juli hat der BGH den Eltern, die nach der Todesursache ihrer Tochter suchen, Zugriff auf deren Facebook-Account gewährt (Az. III ZR 183/17). Deren Chatnachrichten sollen darüber Aufschluss geben, ob die 15-Jährige Suizid begangen hat. Das Profil war von Facebook in den sogenannten Gedenkzustand versetzt worden, sodass die Eltern nicht darauf hätten zugreifen können, selbst wenn ihnen die Zugangsdaten ihrer Tochter bekannt gewesen wären. Es ist ein tragischer Fall; einer, zu dem fast jeder eine Meinung hat. Egal, ob er Jura studiert oder nicht. Es war aber auch auf rechtlicher Ebene ein wichtiger Fall, denn er gab dem BGH erstmalig die Gelegenheit, zum digitalen Nachlass Stellung zu nehmen. Der Senat stellte klar, dass auch die Erben eines Nutzers von Online-Dienstleistungen grundsätzlich dieselben (vertraglichen)

LTO - Datenschutz im Straßenverkehr - Dashcam-Aufnahmen zur Unfallrekonstruktion verwertbar

2018 war auch das Jahr der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aber kurz bevor die in Kraft trat, klärte der BGH noch eine auch für Verbraucher relevante Frage: Wer in seinem Fahrzeug permanent eine Dashcam mitlaufen lässt, begeht zwar einen Datenschutzverstoß. Bei einem Unfall sind die Aufnahmen aber trotzdem verwertbar (Urt. v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17). Die Kameras zeichneten schließlich nur das auf, was im öffentlichen Straßenverkehr ohnehin jeder mit eigenen Augen beobachten könne. Zudem ließen sich Unfälle nachträglich häufig nicht mehr vernünftig aufklären. Auch für Unfallgutachter könnten die Aufnahmen aber wichtige Anknüpfungspunkte liefern, so die Karlsruher Richter. Was bedeutet das nun im Angesicht der zehn Tage später in Kraft getretenen DSGVO? Auch darauf, wie Autofahrer die Kameras datenschutzkonform betreiben könnten, gab der BGH Hinweise: So wären wohl solche Dashcams zulässig, die die Aufzeichnungen in kurzen Abständen fortlaufend überschreiben und ers

2019

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Ich wünsche allen Mandanten und Lesern meines Blogs ein frohes und gesundes und freies Jahr 2019! Lassen wir uns die Freiheit nicht verbieten und ein freies, aber trotzdem auch verantwortungsvolles (!) Leben führen.