Hausübertragung bei Scheidung/Trennung - Darauf sollten Sie unbedingt achten!
Scheidung bzw. Trennung mit gemeinsamer Immobilie ? Erfahren Sie hier, welche Fallstricke bei der Übertragung einer gemeinsamen Immobilie lauern und warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.
Einleitung
Sie stehen vor einer Scheidung oder leben bereits
getrennt und besitzen gemeinsam eine Immobilie? Häufig entsteht
der Wunsch, die gemeinsame Immobilie schnell und kostengünstig zu
überschreiben. Doch gerade hier lauern viele Fallstricke, die man auf den
ersten Blick gar nicht erkennt. Um Sie vor unnötigen Risiken zu
schützen möchte ich zeigen, warum professioneller Rechtsrat hier bares Geld
und Nerven sparen kann.
Übertragung der Immobilie: Warum überhaupt zum Notar?
Bei einer Hausübertragung zwischen Ehegatten – also wenn ein Ehegatte dem anderen seinen Miteigentumsanteil überschreibt – ist laut Gesetz eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
Das bedeutet:
- Rechtlicher
Schutz: Nur ein Notar kann rechtsverbindliche Änderungen im Grundbuch
veranlassen.
- Neutralität
des Notars: Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er darf
keine Partei einseitig beraten, sondern lediglich den Vertrag formal
korrekt aufsetzen.
Wichtig zu verstehen ist, dass der Notar keine
einzelfallbezogenen Tipps zu steuerlichen oder güterrechtlichen Themen gibt.
Genau hier setzt die anwaltliche Beratung an.
Typische Stolperfallen bei der Hausübertragung
1. Zugewinnausgleich: Warum der Zeitpunkt zählt
Wenn die Übertragung noch vor dem Stichtag zur Berechnung des
Zugewinnausgleichs erfolgt, kann es dazu kommen, dass die Zahlung, die ein
Ehegatte an den anderen leistet, in die Zugewinnausgleichsmasse fällt. Das
bedeutet, die eigentlich „faire“ Regelung kann plötzlich zur neuen Grundlage
für weitere Ansprüche führen.
Praxisbeispiel: Ehegatte A übernimmt kurz vor dem
Stichtag das halbe Haus von Ehegatte B. A zahlt 100.000 Euro an B. Im
Zugewinnausgleich kann dieser Betrag als Hinzugewinn angesehen werden und so
doppelt „zählen“.
2. Offene Finanzierungen: Gemeinsame Kreditverträge
Läuft ein Darlehen mit beiden Ehegatten als Kreditnehmer
weiter, besteht weiterhin eine gemeinsame Haftung für die Restschuld. Selbst
wenn der eine Ehegatte aus dem Grundbuch ausgetragen wird, ändert das nichts an
der Kreditverpflichtung gegenüber der Bank.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine mögliche
Umschuldung oder Entlassung aus dem Kreditvertrag, bevor Sie den
Übertragungsvertrag unterzeichnen.
3. Spekulationssteuer und andere Steuerfragen
Je nach Verkaufszeitpunkt und Nutzungsart der Immobilie kann
Spekulationssteuer anfallen. Viele Ehepaare nehmen an, dies sei nur ein Thema
für Kapitalanleger. Tatsächlich birgt ein späterer Weiterverkauf durch den
übernehmenden Ehegatten steuerliche Risiken, wenn bestimmte Fristen nicht
beachtet wurden.
4. Mehrerlösklausel: Fairness beim späteren Verkauf
Wird die Immobilie in der Trennungsphase zu einem günstigen
Preis übernommen, könnte der übernehmende Ehegatte beim späteren Verkauf einen
hohen Gewinn erzielen. Eine sogenannte Mehrerlösklausel soll
sicherstellen, dass dieser Gewinn teilweise an den ursprünglich verkaufenden
Ehegatten weitergegeben wird. Ohne anwaltlichen Rat wissen viele nicht einmal,
dass diese Variante existiert.
Versorgungsausgleichs- und Unterhaltsverzicht: Keine
offensichtliche Option
Neben der Immobilie gibt es weitere Aspekte, die bei
Scheidungen schnell übersehen werden:
- Versorgungsausgleichsverzicht:
Ein solcher Verzicht kann das Scheidungsverfahren erheblich verkürzen und
Kosten sparen. Allerdings muss ein Versorgungsausgleichsverzicht notariell
beurkundet werden.
- Nachehelicher
Unterhalt: Selbst Jahre nach der Scheidung könnte ein Ehegatte
Unterhaltsansprüche geltend machen. Möchte man diese Ansprüche
ausschließen oder beschränken, empfiehlt sich eine anwaltlich gestaltete
Vereinbarung mit umfassender Belehrung zu den Risiken.
Zusammenfassung
- Bei
der Übertragung einer gemeinsamen Immobilie lauern zahlreiche rechtliche
und steuerliche Tücken.
- Die
notarielle Beurkundung allein bietet noch keinen umfassenden Schutz, weil
der Notar neutral bleiben muss.
- Themen
wie Zugewinnausgleich, Mehrerlösklausel, Spekulationssteuer
und nachehelicher Unterhalt sind komplex und erfordern juristischen
Sachverstand.
- Ein
Verzicht auf anwaltliche Beratung kann „am falschen Ende sparen“ bedeuten
und letztlich teurer werden als gedacht.
Ihr nächster Schritt – Jetzt beraten lassen!
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Immobilie am besten übertragen oder wenn Sie Fragen zu Versorgungsausgleich, Unterhaltsverzicht und anderen Scheidungsmodalitäten haben:
Kontaktieren Sie mich. Ich biete Ihnen eine individuelle und vertrauliche Beratung. Denn eine Scheidung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit von überragender persönlicher Bedeutung und als solche sollte sie auch behandelt werden.
- WhatsApp:
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- E-Mail:
ra.theumer (at) tuta.io
Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre
persönliche Situation finden.
10. Juli 2025 | Fth | Zu Recht !!
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