Um von einer Tatsache überzeugt zu sein bedarf es eines „für das praktische Leben brauchbaren Grad[s] an Gewissheit …, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen“ (so für den Zivilprozess der BGH im Anastasia-Urteil v. 17.02.1970, III ZR 139/67). Die gerichtliche Überzeugung muss eine Wahrscheinlichkeitsüberzeugung sein, dass die beweisbedürftige Tatsache mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit wahr ist. Es wäre aber irrational, wenn man sich mit der bloß intuitiven subjektiven Überzeugtheit begnügen würde, ohne eine objektive Tatsachengrundlage zu fordern.
Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können. Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...

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