Warum ein Anwalt (fast) immer einen Vorschuss auf die Vergütung verlangt
Warum ich als Anwalt immer einen Vorschuss auf meine Vergütung verlange
Mein Grundsatz, die Mandanten immer transparent und
fair zu behandeln, ist ein wichtiger Bestandteil meines anwaltlichen Selbstverständnisses. Notweniger Bestandteil dieser Transparenz ist die Klarstellung
meiner Vergütung und der (sonstigen) Kosten. Deshalb verlange ich immer
einen Vorschuss auf meine Vergütung, um sicherzustellen, dass meine Arbeit
angemessen bezahlt wird und ich meine Mandanten nicht finanziell überfordere.
Warum ein Vorschuss notwendig ist
Ein Vorschuss ist notwendig, weil die endgültige Rechnung
erst nach Abschluss des Mandats erstellt werden kann. Bis dahin ist es wichtig,
dass ich meine Ausgaben und Kosten decken kann, um meine Arbeit ordnungsgemäß
ausführen zu können. Ein Vorschuss sichert meine Vergütung und minimiert das
Risiko, dass mein Mandant die Rechnung nicht bezahlt.(Das habe ich leider in früheren Jahren nur allzu oft erlebt.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für den Vorschuss findet sich in §
9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach darf ich einen angemessenen
Vorschuss auf meine voraussichtlichen Gebühren und Auslagen verlangen. Dieses
Recht ist nicht nur für mich als Anwalt wichtig, sondern auch für meine
Mandanten, da es sicherstellt, dass sie transparent und fair über die Kosten
informiert werden.
Angemessener Vorschuss
Ein angemessener Vorschuss orientiert sich an den zu
erwartenden Gesamtkosten des Verfahrens oder der Rechtsangelegenheit. In der
Regel verlange ich einen Vorschuss in Höhe der Mittelgebühr, der sich an den zu
erwartenden Gesamtkosten orientiert. Dieser Betrag kann je nach Fall variieren
und wird individuell berechnet.
Konsequenzen bei Nichtzahlung
Wenn mein Mandant den Vorschuss nicht zahlt, habe ich das
Recht, meine weitere Tätigkeit einzustellen, bis der Vorschuss gezahlt wurde.
Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass meine Arbeit angemessen bezahlt wird
und ich meine Mandanten nicht finanziell überfordere. Mein (anwaltlicher) Ausbilder mahnte immer: Wer den Vorschuss nicht zahlt, zahlt am Ende die Rechnung auch nicht.
Ausnahmen
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. In bestimmten Angelegenheiten darf (vom Mandanten) kein Vorschuss erhoben werden z.B. bei Pflichtverteidigungen oder im gerichtlichen Verfahren mit Prozesskostenhilfe.
Fazit
Ein Vorschuss auf meine Vergütung ist notwendig, um
sicherzustellen, dass meine Arbeit angemessen bezahlt wird und ich meine
Mandanten transparent und fair behandele. Die rechtliche Grundlage für den
Vorschuss findet sich in § 9 RVG, und ich verlange einen angemessenen
Vorschuss, der sich an den zu erwartenden Gesamtkosten des Verfahrens oder der
Rechtsangelegenheit orientiert.
Fth | Zu Recht !! | 30. Mai 2024
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