Warum ein Anwalt (fast) immer einen Vorschuss auf die Vergütung verlangt

Warum ich als Anwalt immer einen Vorschuss auf meine Vergütung verlange

Mein Grundsatz, die Mandanten immer transparent und fair zu behandeln, ist ein wichtiger Bestandteil meines anwaltlichen Selbstverständnisses. Notweniger Bestandteil dieser Transparenz ist die Klarstellung meiner Vergütung und der (sonstigen) Kosten. Deshalb verlange ich immer einen Vorschuss auf meine Vergütung, um sicherzustellen, dass meine Arbeit angemessen bezahlt wird und ich meine Mandanten nicht finanziell überfordere.

Warum ein Vorschuss notwendig ist

Ein Vorschuss ist notwendig, weil die endgültige Rechnung erst nach Abschluss des Mandats erstellt werden kann. Bis dahin ist es wichtig, dass ich meine Ausgaben und Kosten decken kann, um meine Arbeit ordnungsgemäß ausführen zu können. Ein Vorschuss sichert meine Vergütung und minimiert das Risiko, dass mein Mandant die Rechnung nicht bezahlt.(Das habe ich leider in früheren Jahren nur allzu oft erlebt. 

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für den Vorschuss findet sich in § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach darf ich einen angemessenen Vorschuss auf meine voraussichtlichen Gebühren und Auslagen verlangen. Dieses Recht ist nicht nur für mich als Anwalt wichtig, sondern auch für meine Mandanten, da es sicherstellt, dass sie transparent und fair über die Kosten informiert werden.

Angemessener Vorschuss

Ein angemessener Vorschuss orientiert sich an den zu erwartenden Gesamtkosten des Verfahrens oder der Rechtsangelegenheit. In der Regel verlange ich einen Vorschuss in Höhe der Mittelgebühr, der sich an den zu erwartenden Gesamtkosten orientiert. Dieser Betrag kann je nach Fall variieren und wird individuell berechnet.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Wenn mein Mandant den Vorschuss nicht zahlt, habe ich das Recht, meine weitere Tätigkeit einzustellen, bis der Vorschuss gezahlt wurde. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass meine Arbeit angemessen bezahlt wird und ich meine Mandanten nicht finanziell überfordere. Mein (anwaltlicher) Ausbilder mahnte immer: Wer den Vorschuss nicht zahlt, zahlt am Ende die Rechnung auch nicht. 

Ausnahmen

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. In bestimmten Angelegenheiten darf (vom Mandanten) kein Vorschuss erhoben werden z.B. bei Pflichtverteidigungen oder im gerichtlichen Verfahren mit Prozesskostenhilfe.   

Fazit

Ein Vorschuss auf meine Vergütung ist notwendig, um sicherzustellen, dass meine Arbeit angemessen bezahlt wird und ich meine Mandanten transparent und fair behandele. Die rechtliche Grundlage für den Vorschuss findet sich in § 9 RVG, und ich verlange einen angemessenen Vorschuss, der sich an den zu erwartenden Gesamtkosten des Verfahrens oder der Rechtsangelegenheit orientiert. Immer sollten Sie das Gespräch mit mir zu den Kosten suchen. Einfach eine Vorschussrechnung nicht zahlen hilft nicht und führt in aller Regel dazu, dass das Mandat rasche zuende geht und Sie jedenfalls nicht den angestrebten Erfolg erreichen.


Fth | Zu Recht !! | 30. Mai 2024




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern