BFH zu Kindergeld und Opferrente
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs haben Eltern, deren Kind Opfer einer Gewalttat wird und infolgedessen nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann, einen vollen Anspruch auf Kindergeld. Die Grundrente, die das Kind als Geschädigter nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhält, wird nicht angerechnet. LTO berichtet.
Fth am 06. Juni 2023 | Zu Recht !!
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