Anbahnungsgespräch - wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben ?

Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenlos. Sie schildern mir kurz Ihre Rolle im Verfahren (Beschuldigter, Geschädigter, Zeuge, Angehöriger), den Tatvorwurf und - soweit Sie es wissen - den Verfahrensstand. Dies erfolgt in der Regel telefonisch, per Email oder manchmal auch einfach per WhatsApp. Ich prüfe dann, ob ich Ihre Angelegenheit übernehmen kann/will und vereinbare einen Termin zur Erstberatung, notfalls empfehle Ihnen einen anderen Kollegen. Außerdem besprechen wir die Kosten, die Ihnen entstehen (in groben Zügen).

Nach den Kosten zu fragen, muss Ihnen nicht peinlich sein. Im Gegenteil: Beide Seiten können froh sein, dass diese wichtige Frage geklärt ist. Wenn ich z.B. mein Auto in eine Werkstatt bringe, frage ich auch als erstes nach den zu erwartenden Kosten.

Auch dieses Anbahnungsgespräch unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht, selbst wenn später keine Mandatsübernahme erfolgen sollte.

 

Fth | 11. Juli 2023 | Zu Recht !!




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