Grundsteuer - Einspruch einlegen

Nach einem Gutachten des Rechtsprofessors Gregor Kirchhof im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und des Eigentümerverbands Haus & Grund kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundsteuer in den elf Bundesländern, die mit dem Bundesmodell arbeiten, verfassungswidrig ist. Kirchhof kritisiert u.a. die strikte Anwendung fehlerbehafteter Bodenrichtwerte, die nicht einmal durch Gegengutachten widerlegt werden könnnten. 

Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel empfahl, Betroffene sollten Einspruch einlegen, um sicherzustellen, dass der Bescheid des Finanzamts nicht rechtskräftig wird. 

Näheres in der FAZ (Manfred Schäfers), im spiegel.de (Matthias Kaufmann) oder beim Anwalt Ihres Vertrauens.


fth, 18. April 2023 | Zu Recht !!




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