BGH zu Maklergebühren

Immobilienmakler können nicht verlangen, dass ihre Kund:innen eine Reservierungsgebühr zahlen müssen, falls der Kauf nicht zustande kommt. Dies gelte auch dann, wenn es vorher schriftlich vereinbart wurde, weil es die Kund:innen unangemessen benachteilige, entschied der BGH. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch)FAZ (Marcus Jung) und LTO.



Fth | 21. April 2023 | Zu Recht !!




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