Kostet eine „Online-Scheidung“ weniger?

Immer wieder stößt man auf Versprechungen, eine „Online-Scheidung“ kostet weniger als regulär und gehe schneller. Nichts davon entspricht aber den Tatsachen. Eine reine „Online-Scheidung“ in gerichtlichen Verfahren ist derzeit nicht möglich. Sowohl ein schriftlicher Scheidungsantrag (den nur ein Anwalt einreichen kann - Anwaltszwang), als auch eine persönliche Anhörung der Beteiligten durch das Gericht, sind Pflicht. 

Auch wenn es inzwischen die (theoretische) Möglichkeit der gerichtlichen Videokonferenz gibt, praktiziert wird sie in unseren Gefilden bislang nicht.

Und ein (gerichtliches) Scheidungsverfahren kostet bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) die regulären Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), egal, ob sie "einvernehmlich" oder "online" ist. Hiesige Gerichte (Zossen, Luckenwalde, Potsdam, Berlin) setzen regelmäßig auch dann nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist.

Aus berufsrechtlichen Gründen dürfen Anwälte die Vergütung, die das RVG vorgibt nicht unterschreiten. Überschreiten dürfen Sie zwar durchaus (man spricht dann von einer Honorar-, richtigerweise von einer Vergütungsvereinbarung), aber darunter dürfen sie eben nicht.

Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keinerlei Kostenvorteile, es wird „bestenfalls“ teurer. 

Nicht zuletzt wegen der gegenwärtigen Corona-Lage wollen manche zwar direkte Treffen mit Ihrem anwaltlichen Vertreter vermeiden, aber das dann schon als eine „Online-Scheidung“ zu verkaufen, ich weiß nicht.  Selbstverständlich können wir jedoch ausschließlich telefonisch und per E-Mail korrespondieren, wenn Sie das wünschen. 

Fragen Sie nach, wir finden für fast alle Probleme eine maßgeschneiderte Lösung. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden.


Bei mir bekommen Sie die "Online-Scheidung" (soweit dies rechtlich möglich ist) und sogar noch etwas Besseres:


  • Selbstverständlich setzen wir alle modernen Kommunikationsmittel ein, um allen die Aufgabe zu erleichtern.
  • Selbstverständlich können Sie mit uns per E-Mail, telefonisch und auch per WhatsApp bzw. Signal-Messenger kommunizieren 
  • Selbstverständlich brauchen Sie nicht alle drei Tage zum Anwalt rennen.
  • Selbstverständlich bekommen Sie persönliche Beratung, wenn nötig und/oder gewünscht.
  • Selbstverständlich bekommen Sie einen kompetenten Familienrechtler. 

 

Was wir besser machen:

Wir kommunizieren mit Ihnen über alle gewünschten Kanäle (Telefon, Fax, Email). Auch via WhatsApp, Signal-Messanger, Skype und Zoom ist das inzwischen möglich. Alles bleibt natürlich unter uns.

  • Sie bekommen Telefontermine, wenn gewünscht auch mit Videotelefonie (Skype). In jedem Fall sprechen wir miteinander.
  • Sie bekommen von mir ungefragt an den richtigen Stellen Informationen und sind beim Ausfüllen der Formulare (z.B. beim Versorgungsausgleich) behilflich. Wir kümmern uns um Sie.


Aber eigentlich versuchen wir nur ganz altmodisch gut, effektiv und freundlich zu sein und die gestellten Aufgaben zu erledigen und zwar so schnell wie möglich.

Lassen Sie sich also nichts vorgaukeln und fragen Sie besser gleich jemanden, der sich auskennt.  


Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.

 

 

Fth | 25. Jan 2022 | Zu Recht !!

 

 


 

 

 

 


 

 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern