Umgang erzwingen ?
Wenn der Vater bzw. die Mutter sein/ihr Umgangsrecht zwar ausüben könnte, dies
aber nicht tut, dann kann zwar auch rein rechtlich das Umgangsrecht zwangsweise
durchgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 01.04.2008 – Az. 1 BvR 1620/04) und auch das
Brandenburgische OLG hatten hierzu bereits Entscheidungen getroffen. Grundsätzlich
ist es danach schon möglich, einen umgangsunwilligen Elternteil dazu zu verpflichten, sein
Umgangsrecht auszuüben, wenn dies dem Kindeswohl dient. Kann das Umgangsrecht
allerdings fortgesetzt nur unter Durchführung von Zwangsmitteln durchgesetzt
werden, dient dies regelmäßig nicht mehr der Entwicklung des Kindes.
Meines Erachtens sollte man sich aber vor allem die Frage
stellen, wie ein erzwungener Umgang auf das Kind wirkt und auch, wie sich ein
solcher Umgang dann gestalten würde.
Fth am 21. Sep 2022
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