Trägt der Arbeitgeber ein Haftungsrisiko für Impfschäden?

Seit dem 07.06.2021 dürfen auch Betriebe in Deutschland Coronaschutzimpfungen durchführen. 

Gerade Betriebe, die ihren Mitarbeitern bereits Grippeschutzimpfungen anbieten, haben sich entsprechend vorbereitet und wollen bzw. bieten ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit an (wenn sie denn Impfstoff erhalten). Damit stellt sich auch die Frage, inwieweit Arbeitgeber ein Haftungsrisiko tragen, wenn es bei einem Mitarbeiter zu einem Impfschaden kommt. Für Grippeschutzimpfungen gilt, dass der Arbeitgeber im Regelfall nicht in die Haftung gerät ‒ so hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2017 entschieden (Urteil vom 21.12.2017, Az. 8 AZR 853/16). 

Doch sind die Grundsätze des BAG für Grippeimpfungen auf Corona übertragbar? 


Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. 



Fth am 10. Juni 2021 | Zu Recht !!






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