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Abgeltung der Überstunden mit der regulären Vergütung

 Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach eine Leistung von 10 Überstunden pro Monat mit der vereinbarten Vergütung abgegolten ist, ist wirksam. Eine derartige Klausel ist weder überraschend noch benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen. Zu diesem Ergebnis kam Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern (LAG, Urteil vom 14.09.2021, Az. 2 Sa 26/21). Ihre Grenzen finde eine Pauschalvergütungsabrede für Überstunden in der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) und in den Vorschriften zur Regelung eines Mindestlohns – was aber im Urteilsfall nicht gegeben war.

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Fth | 25. Nov 20221 | Zu Recht !!

 

 

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