(Immer) Kündigung nach Entzug der Fahrerlaubnis ?

Wenn ein Mitarbeiter dienstlich verpflichtet ist, häufig mit dem Auto zu fahren, kann ein Fahrerlaubnis-Entzug wegen Trunkenheit am Steuer (auch bei einer Privatfahrt) dazu führen, dass ihm gekündigt wird. Allerdings muss die Kündigung nicht zwangsläufig die richtige Reaktion des Arbeitgebers sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.09.2021, Az. 1 Sa 299/20), das im dortigen Fall eine Abmahnung als ausreichend ansah.

 

Fth am 28. Okt 2021

Zu Recht !!

 


 

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