Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
Macht ein Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung geltend, muss er nicht nur die Pflichtverletzung darlegen und beweisen, sondern die haftungsbegründende Kausalität sowie den Schaden. So lautet die zentrale Aussage des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einem Rechtsstreit zwischen dem Träger eines Universitätsklinikums und einem dort angestellten Juristen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.04.2021, Az. 2 Sa231/20).
Details finden Sie hier bei IWW.
Fth | 09.09.21 | Zu Recht !!
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