Abschlussprüfungen zum Kurzarbeitergeld sind gestartet – Verhaltenstipps für Arbeitgeber

Für viele Unternehmen war das Kurzarbeitergeld der letzte Weg, um die eigene Existenz während der Covid-19-Pandemie zu sichern. Die Regierung reagierte schnell und ermöglichte noch im März 2020 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Jedoch ergingen die entsprechenden Leistungsbescheide nur vorläufig. Nunmehr sind die Abschlussprüfungen der Agentur für Arbeit gestartet: Zu diesem Zweck fordert die Agentur alle betroffenen Betriebe auf, etliche Unterlagen über die gewährten Kurzarbeitergeldleistungen einzureichen. Lesen Sie beim IWW-Verlag hier nach, was auf Sie als Arbeitgeber zukommt und welche Unterlagen Sie bereit halten sollten.

 

Fth am 16. Sep 2021 | Zu Recht !!

 


 

 

 

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