Anspruch auf gleichen Lohn für Männer und Frauen - Vermutungsregel für Diskriminierung

 

Wenn männliche und weibliche Arbeitnehmer gleiche Arbeitstätigkeiten verrichten, dann steht ihnen auch der gleiche Lohn zu. Eine wichtige Frage dabei ist immer, wer muss was beweisen.

Das BAG hat nun entschieden, dass der Umstand, dass das Entgelt einer Frau geringer als der Vergleichslohn (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson ist, regelmäßig die (widerlegbare) Vermutung begründet, dass die Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Nach dem sog. Entgelttransparenzgesetz könnte dann ein Anspruch auf Auskunft über das Vergleichsentgelt bestehen.

BAG, Urt. v. 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

 

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 Fth, 28. Jan 2021 | Zu Recht !!

 


 

 

 

 

 

 

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