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Wird ein Berliner Testament bei Scheidung unwirksam?


Ein sog. „Berliner Testament“ ist grundsätzlich für beide Eheleute bindend. Das gemeinschaftliche Testament wird aber durch eine Scheidung unwirksam (BGB §§ 2268 und 2077). 

Entsprechendes gilt auch, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen bzw. der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Mit anderen Worten: Wenn es ohne den Tod eines Beteiligten zur Scheidung gekommen wäre. 

Das OLG Oldenburg hatte kürzlich diese Frage bei Wiederheirat (also die beiden Ex-Gatten hatten einander erneut geheiratet) in einem Erbstreit zu entscheiden (OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.09.2018 - 3 W 71/18) und verneinte die (wiederauflebende) Wirkung des Testaments.



Am besten, Sie fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Frank Theumer
29. Januar 2020




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