Was wird aus dem Versorgungsausgleich beim Tod des Ex-Gatten ?
Geschiedene zahlen oft einen Teil ihrer Rente an den
Ex-Partner. Grund dafür ist der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften
- meist im Zuge der Ehescheidung). Dadurch werden alle während der Ehe
erworbenen Rentenanwartschaften je zur Hälfte aufgeteilt.
Wenn dann aber der/die ExGatte/in verstirbt, haben Sie unter Umständen wieder
Anspruch auf Ihre volle Rente. Schreiben Sie Ihre Rentenversicherung mit Ihrer
Versicherungsnummer und der Ihres geschiedenen Partners an und bitten Sie um Überprüfung.
Sofern Ihr Ex nicht länger als drei Jahre Rente aus den übertragenen
Anwartschaften erhalten hat, sollte das klappen. Ab dem Monat nach der
Antragsstellung bekommen Sie Ihre Rente dann ungekürzt – eine Rückzahlung gibt
es jedoch nicht. Wer nicht handelt, verschenkt also Geld.
Wird der Antrag abgelehnt, weil Ihr Ex-Partner schon zulange
Rente bekommen hat wird es komplizierter. Nach einem BGH-Urteil gibt es aber
auch dann Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen.
In diesem Zusammenhang: Auch Witwen/Witwer aus zweiter Ehe
können u.U. die Aufstockung ihrer Altersbezüge einfordern. Die Witwenrente wird
zwar grundsätzlich um den Versorgungsausgleich des verstorbenen Mannes für
dessen erste Ehe gekürzt. Das müssen Sie aber nicht in jedem Fall hinnehmen,
wenn die erste Ehefrau nicht mehr lebt.
Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Familienrecht ist mein Alltagsgeschäft -
seit 1996.
Frank Theumer
27. Jan 2020
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