Bundesverfassungsgericht zur Geschwindigkeitsüberschreitung | Zugang auch zu nicht in Akte befindlichen Informationen

 

Sie sind geblitzt worden und haben Zweifel am Messergebnis? 

Um bei einer Geschwindigkeitskontrolle mögliche Fehler bei der Messung finden zu können, dürfen Betroffene eines Bußgeldverfahrens (nun endlich) auch Rohdaten der Messgeräte einsehen. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hat das BVerfG nun entschieden. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde statt, die den Zugang zu Informationen im Bußgeldverfahren betraf, die nicht Teil der Bußgeldakte waren.

 

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. | Bußgeldsachen sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.

 

 

Fth | 16. Dez 2020 | Zu Recht !!

 

 


 

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