Entschädigung für Eltern bei Kinderbetreuung wegen Corona-Virus
Durch das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen
nun - wenn man die Voraussetzungen erfüllt - Ansprüche auf Entschädigung für Eltern,
die Einkommenseinbußen durch (coronabedingte) Kinderbetreuung haben.
In § 56 IfSG ist nun eine Entschädigungsregelung für die Eltern
vorgesehen, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie
Verdienstausfälle erlitten haben.
Die Voraussetzungen dafür sind aber recht hoch (vorheriger
Stundenabbau, kein Anspruch auf KUG usf.). Ich helfe Ihnen gern bei der Prüfung
und ggf. bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
Fth | 08. April 2020 | Zu Recht !!
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