Entschädigung für Eltern bei Kinderbetreuung wegen Corona-Virus


Durch das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen nun - wenn man die Voraussetzungen erfüllt - Ansprüche auf Entschädigung für Eltern, die Einkommenseinbußen durch (coronabedingte) Kinderbetreuung haben.


In § 56 IfSG ist nun eine Entschädigungsregelung für die Eltern vorgesehen, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erlitten haben.

Die Voraussetzungen dafür sind aber recht hoch (vorheriger Stundenabbau, kein Anspruch auf KUG usf.). Ich helfe Ihnen gern bei der Prüfung und ggf. bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.



Fth | 08. April 2020 | Zu Recht !!







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