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Verschärfung der Strafen für Verkehrsverstöße

Am Freitag, 14. Februar 2020 hat der Bundesrat der Neufassung der StVO zugestimmt. Vor allem die Strafen für Tempoverstöße werden demnach deutlich verschärft. Künftig gilt dann:
 

  1. Inner- wie außerorts ab 16km/h zu schnell = 1 Punkt
  2. Überschreitung ab 21km/h innerorts = 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
  3. Überschreitung ab 26km/h außerorts = 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
  4. Keine Rettungsgasse gebildet = 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  5. Fahren durch Rettungsgasse sowie Dranhängen an Einsatzfahrzeuge = mindestens 240 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  6. Parken auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf Schutzstreifen = 55 € - bei Behinderung 70 + 1 Punkt
  7. seitlicher Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern 1,5 Meter
  8. Nutzung Blitzer-App = 75 € + 1 Punkt

Geschwindigkeits-Überschreitungen innerorts führen also künftig schon ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h zu einem Monat Fahrverbot.
 
Hervorzuheben ist, dass durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen entfällt. Bisher sah die Regelung bekanntlich vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 31 km/h außerorts ab Inkrafttreten des Beschlusses (Datum steht noch nicht fest) nun immer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot droht. 


Fth 04. März 2020 | Zu Recht !!

update: Am 27.04.2020 wird die StVO-Novelle 2020 verkündet. Inkrafttreten der Neuregelungen also dann am 28.04.2020.






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