Feuerwehrleuten muss Rufbereitschaft vergolten werden
Wie eine Rufbereitschaft bei Beamten der Berufsfeuerwehr
honoriert werden muss, hat nun das niedersächsiche OVG entschieden. Die
bisher übliche pauschale Anerkennung von 12,5 Prozent der Stunden
reichtnicht aus.
Beamte der Berufsfeuerwehren bekommen für
Rufbereitschaften eine finanzielle Entschädigung oder einen Ausgleich
durch Freizeit. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG)
entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Damit gab der
Senat den Klagen von zwölf Feuerwehrleuten aus Oldenburg in vollem
Umfang statt (Az. 5 LB 49/18 etc.). Weitere fünf Klagen von
Feuerwehrleuten aus Osnabrück waren nur zum Teil erfolgreich (Az. 5 LB
62/18 etc.), soweit es eine bis 2014 geltende Regelung betraf.
Details können Sie bei LTO nachlesen, oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft,
seit 1996.
Fth | 16. März 2020 | Zu Recht !!
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