Namensänderung nach der Scheidung gegen den Willen des Vaters ?

Entgegen aller bisherigen Entscheidungen und auch entgegen der bekannten Entscheidung des BGH (aus dem Jahr 2005) kommt eine Einbenennung nicht erst dann in Frage, wenn konkrete Umstände für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ausreichend soll vielmehr die (niedrigere) Schwelle der Erforderlichkeit sein. Mal schauen, was "unser" Brandenburgisches OLG dazu sagt.


Quelle: Familienrecht -

OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 UF 140/19



....oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt. Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.







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