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Branchenmindestlöhne steigen

Die tariflichen Mindestlöhne für Beschäftigte vieler Branchen steigen zu Beginn oder im Laufe des Jahres 2020.
  • Für ungelernte Kräfte im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn zum 1.1.2020 auf 12,40 EUR, für Gesellen auf 13,60 EUR. Wichtige Ausnahme: Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamt dauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden sowie Lageristen am Betriebssitz.
  • Im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn zum 1.1.2020 auf 11,90 EUR.
  • Für Maler und Lackierer steigt der Mindestlohn ab 1.5.2020 auf 11,10 EUR, für Gesellen auf 13,50 EUR.
  • Für Gebäudereiniger steigt der Mindestlohn auf 10,80 EUR, für Glasfassadenreiniger auf 14,10 EUR ab 1.1.2020 (im Osten etwas geringer).
  • In der Abfallwirtschaft beträgt der Mindestlohn ab Oktober 2020 10,25 EUR.


Was Mindestlohn en detail bedeutet, finden Sie hier


....oder Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt.

 
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.






 

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