Wenn ein Kind vor der Ehescheidung (aus einer neuen Beziehung) geboren wird.....




Das Kind wird nicht sofort dem neuen Partner "zugeordnet", es gilt zunächst als eheliches Kind. Automatisch passiert da nichts. Wird das Kind nach Anhängigkeit der Ehescheidung geboren wird und ein Dritter erkennt die Vaterschaft innerhalb eines Jahres an und der Noch-Ehemann stimmt zu, dann gilt dieser nicht (mehr) als rechtlicher Vater. Wenn das Kind aber schon vor der Einreichung des Scheidungsantrages auf die Welt gekommen ist, muss die Vaterschaft angefochten werden (2-Jahres-Frist ab Kenntnis der Umstände ist dabei zu beachten).


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