Arbeitsplatzwechsel - Muss man eigentlich auf eine Abfindung Steuern und Sozialabgaben leisten ?
Nein........ Abfindungen
sind nicht sozialversicherungspflichtig: Es gibt also keine Abzüge zur
Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.
....und JA
Steuerfreibeträge für Abfindungen gibt es schon seit über zehn Jahren nicht mehr. Sie können aber im Vergleich zum normalen Arbeitseinkommen steuerlich besser gestellt werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach der sog. Fünftelregelung (§ 34 EStG). Jedenfalls Einkommenssteuer wird auf die Abfindung fällig.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen