Arbeitsplatzwechsel - Muss man eigentlich auf eine Abfindung Steuern und Sozialabgaben leisten ?


Nein........ Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig: Es gibt also keine Abzüge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.

 ....und JA


Steuerfreibeträge für Abfindungen gibt es schon seit über zehn Jahren nicht mehr. Sie können aber im Vergleich zum normalen Arbeitseinkommen steuerlich besser gestellt werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach der sog. Fünftelregelung (§ 34 EStG). Jedenfalls Einkommenssteuer wird auf die Abfindung fällig.




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wahltäuschung durch Politiker

ALG-Sperrfrist nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages