Arbeitnehmer DÜRFEN NICHT auf Ihre Arbeitspausen verzichten (§ 4 ArbZG)
Selbst wenn er/sie möchte, Arbeitnehmer dürfen nicht auf die ihnen zustehende Arbeitspause verzichten. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 4 des Arbeitszeitgesetzes.
Arbeitnehmer MÜSSEN sogar Arbeitspausen einlegen. Z.B. hat das BAG in einem Urteil vom 16. 12. 2009 (5 AZR 157/09) ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitnehmer
auch dann daran gebunden ist, wenn der Arbeitgeber eine längere Pause
als üblich anordnet und die im Gesetz vorgegebene Mindestdauer der Arbeitspausen
dadurch überschritten wird. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass die
Arbeitnehmer die Pausen auch einhalten.
Arbeitgeber, die sich nicht daran halten und es zulassen, dass Arbeitnehmer auf ihre Pausen verzichten, riskieren Sanktionen. Sie müssen zB damit rechnen, dass die Arbeitsschutzbehörden Bußgelder verhängen. Das können dann bis zu 15.000 werden..... (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 ArbZG).
Sofern Arbeitgeber hiergegen absichtlich verstoßen machen sie sich u.U. sogar strafbar (§ 23 Abs. 1 ArbZG).
Fragen Sie jemanden, der sich im Individualarbeitsrecht auskennt.
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