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Umgangsrecht des Kindes | Herausgabe des Reisepasses beim Jahresurlaub


Die Urlaubszeit bringt bei getrennten Eltern häufig Stress mit sich. Nun hat der BGH endlich klargestellt: Ein umgangs- oder sorgeberechtigter Elternteil hat Anspruch auf Herausgabe des Reisepasses des Kindes. Nur wenn es Anhaltspunkte für eine Kindesentziehung ins Ausland gibt, gilt etwas anderes. 
Sonst aber heißt es: Ab in den Urlaub mit allen nötigen Dokumenten.
Vor allem aber: Die Ferien kommen nicht sonderlich überraschend. Einstweilige Anordnungen in diesem Zusammenhang lassen sich vermeiden, in dem frühzeitig das Thema "Jahresurlaub" zwischen den Eltern besprochen wird. Wer vorausschauend plant, zeigt dem Gericht schon dadurch, wie verantwortungsbewusst man mit dieser Problematik umgeht.

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. | Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, schon seit 1996.

Frank Theumer
11. Juni 2019




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