Großkanzlei oder Einzelkämpfer?
Großkanzleien
mit mehr als 30 (manchmal über 100) Anwälten bieten in aller Regel eine hohe
Spezialisierung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. (Keine Frage.) Meine
Branche spricht von einem Full-Service-Ansatz, wenn (fast) alle Rechtsgebiete
abgedeckt werden. Dafür sind Großkanzleien dann aber oft nicht nur durch hohe
Stundensätze oder Spitzen-Pauschalhonorare und weitere Entfernungen zum Kanzleisitz, sondern auch durch ein
deutlich arbeitsteiligeres Vorgehen erheblich teurer....... und nehmen häufig
kleinere Mandate gar nicht erst an. Der direkte Kontakt zum jeweiligen
Sachbearbeiter (bzw. sind das nicht selten sogar mehrere) ist für den Mandanten
nicht möglich. Oft kommen Sie erst gar nicht an ihn/sie heran. Persönliche
Treffen mit dem jeweiligen Anwalt sind die Ausnahme (ja die Mitarbeiter werden
im "Abwimmeln" regelrecht geschult)
Bei
Einzelanwälten stehen typischerweise Privatkundenmandate, z.B. im Mietrecht,
Familienrecht, Verkehrsrecht oder auch Strafrecht im Vordergrund. Je breiter
das Leistungsspektrum ist, umso schwieriger ist es, in allen Gebieten eine
gleichermaßen hohe Qualität anzubieten. Gerade bei Anwälten mit breitem
Leistungsspektrum (Generalisten) sollte daher darauf geachtet werden, dass eine
hinreichende Erfahrung im angefragten Rechtsgebiet besteht. Auch ich biete ein
vielfältiges Leistungsspektrum an - jedoch keineswegs allein. Durch ein
gefächertes Kooperationsnetzwerk von Kollegen und hochqualifizierte Mitarbeiter (Volljuristin, Mediatorin), versuche ich die Vorteile
effizienterer kleinerer Strukturen mit einem hohen Spezialisierungsgrad zu
kombinieren.
Frank Theumer, 05. Juni 2019
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