Verhaltensgrundsatz Nr. 1 im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch danach
Es gilt der alte römische Rechtsgrundsatz:
Nemo tenetur se ipsum accusare | nemo tenetur se ipsum prodere.
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Niemand muss sich selbst belasten (anklagen) | niemand muss gegen sich selbst aussagen.
Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Als Mitglied des Vereins Berliner Strafverteidiger
übernehme ich bundesweit Strafverteidigungen.
Frank Theumer
Ludwigsfelde, den 17. Dez 2018
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