Verhaltensgrundsatz Nr. 1 im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch danach

Es gilt der alte römische Rechtsgrundsatz: 


Nemo tenetur se ipsum accusare | nemo tenetur se ipsum prodere.

Niemand muss sich selbst belasten (anklagen) | niemand muss gegen sich selbst aussagen.


Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.


Als Mitglied des Vereins Berliner Strafverteidiger
übernehme ich bundesweit Strafverteidigungen.

Frank Theumer

Ludwigsfelde, den 17. Dez 2018




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Trennung / Scheidung. Man kann eine Menge falsch machen....

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen