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Grunderwerbssteuer sparen - bewegliches Zubehör rausrechnen


Käufer einer sog. Bestandsimmobilie können die Grunderwerbsteuer minimieren, wenn sie bewegliche und unbewegliche Bestandteile der Immobilie im Kaufvertrag trennen. Zu versteuern ist nämlich nur die Immobilie selbst (inkl. mit dem Haus fest verbundenem Inventar). Wenn aber bewegliches Inventar (Einbauküche, Kaminofen, Möbel usf.) mit gekauft wird, so ist das dann als Zubehör nicht grunderwerbssteuerpflichtig. Weisen Sie also den Notar an, den Wert des Zubehörs im Kaufvertrag extra auszuweisen. Das reduziert die Grunderwerbsteuer entsprechend.
Der Kaufpreis für eine Immobilie beträgt 300.000 Euro. In unserem schönen Bundesland sind dann dafür 19.500 Euro Grunderwerbsteuer fällig.
Können die Käufer jedoch (vom Gesamtkaufpreis) Inventar i.H.v. 14.500 Euro ausweisen ergäbe sich folgende Rechnung:
300.000 Euro – 14.500 Euro x 3,5 (6,5) Prozent.
Es ergäbe sich eine Steuerersparnis von fast 1.000 €. Nachrechnen müssen Sie das aber allein.
Mehr als 15% sollte man aber nicht ansetzen, sonst muss man es genau erklären und ggf. Wertermittlungen durchführen und vorlegen.


Frohe Weihnachten allen Steuerzahlern.
Frank Theumer (Rechtsanwalt)
18. Dez 2018






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