Grunderwerbssteuer sparen - bewegliches Zubehör rausrechnen
Käufer einer sog. Bestandsimmobilie können die
Grunderwerbsteuer minimieren, wenn sie bewegliche und unbewegliche Bestandteile
der Immobilie im Kaufvertrag trennen. Zu versteuern ist nämlich nur die
Immobilie selbst (inkl. mit dem Haus fest verbundenem Inventar). Wenn aber
bewegliches Inventar (Einbauküche, Kaminofen, Möbel usf.) mit gekauft wird, so
ist das dann als Zubehör nicht grunderwerbssteuerpflichtig. Weisen Sie also den
Notar an, den Wert des Zubehörs im Kaufvertrag extra auszuweisen. Das reduziert
die Grunderwerbsteuer entsprechend.
Der Kaufpreis für eine Immobilie beträgt 300.000 Euro. In
unserem schönen Bundesland sind dann dafür 19.500 Euro Grunderwerbsteuer
fällig.
Können die Käufer jedoch (vom Gesamtkaufpreis) Inventar
i.H.v. 14.500 Euro ausweisen ergäbe sich folgende Rechnung:
300.000 Euro – 14.500 Euro x 3,5 (6,5) Prozent.
Es ergäbe sich eine Steuerersparnis von fast 1.000 €.
Nachrechnen müssen Sie das aber allein.
Mehr als 15% sollte man aber nicht ansetzen, sonst muss man
es genau erklären und ggf. Wertermittlungen durchführen und vorlegen.
Frohe Weihnachten allen Steuerzahlern.
Frank Theumer (Rechtsanwalt)
18. Dez 2018
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