Abrechnung auf Gutachtenbasis nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Wer nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz für Schäden an seinem Fahrzeug beanspruchen will, kann, statt einer Reparaturvornahme den sog. fiktiven Schadensersatz einzustreichen. Der BGH hat nun dargelegt, wie viel Geld der kassieren darf, der es vorzieht, sein Auto nicht oder nur notdürftig reparieren zu lassen.


https://www.haufe.de/recht/weitere_rechtsgebiete/BGH-gewaehrt-fiktiven-Reparaturkosten-nur-fuer-gute-moeglichst-preiswerte-Fachwerkstatt_216_480120.htmhttps://www.haufe.de/recht/weitere_rechtsgebiete/BGH-gewaehrt-fiktiven-Reparaturkosten-nur-fuer-gute-moeglichst-preiswerte-Fachwerkstatt_216_480120.htm



Frank Theumer
(Rechtsanwalt)

Ludwigsfelde, den 18. Dez 2018




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wahltäuschung durch Politiker

ALG-Sperrfrist nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages