Ein Hausfriedensbruch gemäß § 123 Abs. 1 Alt. 2 StGB liegt erst dann vor,
wenn der Täter nach der Aufforderung, sich zu entfernen, den Raum nicht
unverzüglich verlässt. Das weitere Verweilen muss dabei von solcher Dauer sein,
dass es sich als Ungehorsam gegen die ergangene Aufforderung darstellt. Erst
das Überschreiten dieser Grenze führt dazu, dass der Täter ohne Befugnis
verweilt und damit ein rechtswidriger Angriff auf das Hausrecht vorliegt (vgl.
Lilie in LKStGB, 12. Aufl., § 123 Rn. 65 f. mwN).
Ich setze bei meiner täglichen Arbeit KI-gestützte Technologien ein — konkret den Dienst von Libratech. Dieser Beitrag erläutert, wie das funktioniert, welche Grundsätze dabei gelten und wie Ihre Daten geschützt werden. Wofür ich KI einsetze — und wofür nicht Libratech unterstützt mich dabei, Einschätzungen sprachlich präziser und strukturierter zu formulieren sowie Schreiben schneller aufzubereiten. Die KI übernimmt dabei ausschließlich eine assistierende Funktion bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung — nicht bei der rechtlichen Beurteilung. Alle inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen uneingeschränkt bei mir, auf Grundlage meiner eigenen juristischen Prüfung. Das ist kein Vorbehalt im Kleingedruckten — es ist die Grundlage meiner Arbeit. Datenschutz — was das konkret bedeutet Libratech ist speziell für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen konzipiert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO, ...
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