Ein Hausfriedensbruch gemäß § 123 Abs. 1 Alt. 2 StGB liegt erst dann vor,
wenn der Täter nach der Aufforderung, sich zu entfernen, den Raum nicht
unverzüglich verlässt. Das weitere Verweilen muss dabei von solcher Dauer sein,
dass es sich als Ungehorsam gegen die ergangene Aufforderung darstellt. Erst
das Überschreiten dieser Grenze führt dazu, dass der Täter ohne Befugnis
verweilt und damit ein rechtswidriger Angriff auf das Hausrecht vorliegt (vgl.
Lilie in LKStGB, 12. Aufl., § 123 Rn. 65 f. mwN).
Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können. Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...
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