Unfall mit einem (relativ) neuen Fahrzeug - Besteht Anspruch auf einen Neuwagen?
In der Tat kann unter Umständen nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Neuwagen die Möglichkeit auf
die Kostenerstattung für ein
neues Fahrzeug bestehen. Der BGH hat (Bundesgerichtshof in einem Urteil vom
09.06.2009 AZ VI ZR 110/08) die Voraussetzungen definiert:
- Laufleistung liegt bei weniger als 1.000 km.
- Dauer der Zulassung beträgt maximal einen Monat.
- Bei dem Unfall mit dem Neuwagen ist ein erheblicher Schaden entstanden.
- Von der Ersatzzahlung wird tatsächlich ein Neuwagen gekauft.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis.
Dieser kann bei besonders schwerwiegenden Schäden in Einzelfällen auch noch bei einer Laufleistung von bis zu 3.000 km bestehen.
Eine allgemeine Definition,
wann bei einem Fahrzeug ein erheblicher oder besonders schwerwiegender Schaden
vorliegt, gibt es aber nicht. Die Beweispflicht für einen solchen Schaden trägt der Geschädigte.
In seinem Urteil vom 03.11.1981 (Az. VI ZR 234/80) entschied
der BGH, dass nach einem Unfall mit einem Neuwagen der Ersatzanspruch gegeben sei, wenn es trotz einer Reparatur nicht
möglich ist, den früheren Zustand annähernd wiederherzustellen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sicherheitsrelevante Teile beschädigt
wurden.
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