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Verkehrsunfall | Soll ich den Anspruchsteller-Fragebogen ausfüllen?

Beim Ausfüllen des sog. Anspruchssteller - Fragebogens können viele Fehler gemacht werden, die häufig eine Minderung des Schadensersatzanspruchs um Hunderte Euro zur Folge hat. Bitte bedenken Sie: Sie haben einen (neuen) Gegner – die Versicherung des Unfallgegners. Der Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt hat dazu geführt, dass die Versicherungsbranche um jeden Preis versucht, die Kosten zu senken.
Hat die Versicherung erst mal alle Angaben schriftlich, werden Sie auf Ihrer Aussage „festgenagelt“. Schnell wird noch der (von denen ausgesuchte) Sachverständige vorbeigeschickt (man will Ihnen ja keine Kosten verursachen …), und schwupps ist allein der Sachschaden gleich um einige hundert bis tausend Euro niedriger bewertet worden.
Der Beruf des Geschädigten, der Standort des beschädigten Fahrzeuges oder das Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung werden so dem Haftpflichtversicherer bedenkenlos mitgeteilt, obwohl keinerlei Verpflichtung dazu besteht. Informationen, die das jeweilige Schadenmanagementkonzept seitens des Versicherers bestmöglich in Stellung bringen.  Dabei wäre eine Stärkung der Position des Anspruchstellers gegenüber dem UnfallGEGNER zum frühestmöglichen Zeitpunkt nun so wichtig. 
Ich empfehle einen eigenen Anspruchstellerfragebogen zu verwenden, der für alle Versicherer gleichermaßen verwendbar ist, es der/dem/den Geschädigten ermöglicht, das Heft zur Durchsetzung einer vollständigen, gesetzeskonformen Schadenregulierung  selbst in die Hand zu nehmen.
Hat Ihnen Ihre Werkstatt schon einmal das Angebot gemacht, den Unfall gleich mit der Versicherung „abzuwickeln“? Dabei haben Sie sich bis jetzt nichts weiter gedacht. Achtung! Fast alle Werkstätten arbeiten eng mit den Versicherungen zusammen. Man will sie praktisch abfangen, bloß nicht zum Anwalt, der dann im Sinne des Mandanten realistische Schadensersatzpositionen geltend macht.
Deshalb: Rufen Sie direkt den Anwalt Ihres Vertrauens an. Ich sehe meine Aufgabe genau darin, ausschließlich in Ihrem Interesse zu handeln. Machen Sie es sich so einfach wie möglich: Vereinbaren einen Termin in meinem Büro, kurz darauf hat sich die Kanzlei schon bei der Versicherung gemeldet und hält Ihnen den Rücken frei.
Immer wieder höre ich: „Ich dachte, ich brauche keinen Anwalt. Ich war der Meinung, dass ich im Recht bin“.





Ludwigsfelde, den 04. April 2022

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