Verkehrsunfall | Soll ich den Anspruchsteller-Fragebogen ausfüllen?
Beim Ausfüllen des sog.
Anspruchssteller - Fragebogens können viele Fehler gemacht werden, die häufig
eine Minderung des Schadensersatzanspruchs um Hunderte
Euro zur Folge hat. Bitte bedenken Sie: Sie haben einen (neuen) Gegner – die Versicherung des
Unfallgegners. Der Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt hat dazu geführt, dass
die Versicherungsbranche um jeden Preis versucht, die Kosten zu senken.
Hat die Versicherung erst mal alle
Angaben schriftlich, werden Sie auf Ihrer Aussage „festgenagelt“. Schnell wird
noch der (von denen ausgesuchte) Sachverständige vorbeigeschickt (man will
Ihnen ja keine Kosten verursachen …), und schwupps ist allein der Sachschaden gleich
um einige hundert bis tausend Euro niedriger bewertet worden.
Der Beruf des Geschädigten, der
Standort des beschädigten Fahrzeuges oder das Vorhandensein einer
Rechtschutzversicherung werden so dem Haftpflichtversicherer
bedenkenlos mitgeteilt, obwohl keinerlei Verpflichtung dazu besteht. Informationen,
die das jeweilige Schadenmanagementkonzept seitens des
Versicherers bestmöglich in Stellung bringen. Dabei wäre eine
Stärkung der Position des Anspruchstellers gegenüber dem UnfallGEGNER zum frühestmöglichen
Zeitpunkt nun so wichtig.
Ich empfehle einen eigenen Anspruchstellerfragebogen zu verwenden,
der für alle Versicherer gleichermaßen verwendbar ist, es der/dem/den Geschädigten
ermöglicht, das Heft zur Durchsetzung einer vollständigen,
gesetzeskonformen Schadenregulierung selbst in die Hand zu nehmen.
Hat Ihnen Ihre Werkstatt schon einmal
das Angebot gemacht, den Unfall gleich mit der Versicherung „abzuwickeln“?
Dabei haben Sie sich bis jetzt nichts weiter gedacht. Achtung! Fast alle
Werkstätten arbeiten eng mit den Versicherungen zusammen. Man will sie
praktisch abfangen, bloß nicht zum Anwalt, der dann im Sinne des Mandanten
realistische Schadensersatzpositionen geltend macht.
Deshalb: Rufen Sie direkt den Anwalt Ihres Vertrauens an. Ich sehe meine Aufgabe genau darin, ausschließlich in Ihrem Interesse zu handeln.
Machen Sie es sich so einfach wie möglich: Vereinbaren einen Termin in
meinem Büro, kurz darauf hat sich die Kanzlei schon bei der Versicherung
gemeldet und hält Ihnen den Rücken frei.
Immer wieder höre ich: „Ich dachte,
ich brauche keinen Anwalt. Ich war der Meinung, dass ich im Recht bin“.
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