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Steuer-Uli.....das stinkt doch zum Himmel

Angeblich soll es ja keine Verfahrensabsprache (= Deal) gegeben haben.... Aber der Ablauf der (nur viertägige) Hauptverhandlung entspricht genau dem eines Steuerstrafprozess, wie er üblicherweise nach einer solchen Absprache geführt wird. Allerdings muss nach der StPO (§ 273 Abs. 1a Satz 3) ein entsprechender Vermerk ins (Hauptverhandlungs-)Protokoll, dass "eine Verständigung nicht stattgefunden hat."

Nach den Medienberichten (soweit ich sie gelesen habe) war nicht zu erkennen, dass mit irgendwelchen Anträgen die Verteidigung und/oder die Staatsanwaltschaft für den Fall der Fälle die Revision in der Hauptverhandlung vorbereitet hätten...... Dies wäre aber sonst genau der richtige Weg (jedenfalls für eine aussichtsreiche Verteidigung). Stattdessen betrieb die Verteidigung trotz des (nennen wir es mal) überraschenden Verlaufs der Verhandlung keinerlei Medienarbeit und erklärte die ungünstige Prozessentwicklung für ihren Mandanten überhaupt nicht. Eine Verteidigungsstrategie war für mich - dass hatte ich ja bereits verbloggt - nicht zu erkennen. Ohne Absprache wäre dies aber alternativlos gewesen, denn es drohte eine langjährige Freiheitsstrafe.

Nur ein Deal könnte erklären, warum alle Beteiligten (Anegklagter, Gericht, Staatsanwaltschaft) so schnell den "Deckel drauf gemacht haben".

Nun ja - wie haben wir gestern bei Jauch gelernt: Die Recherchen laufen weiter.


RA Theumer, 17. März 2014

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