Kostenlose Rechtsberatung ?

Immer wieder Anfragen nach kostenloser Erstberatung - oft per E-mail - manchmal auch direkt....meine übliche Antwort:

Leider kann ich Ihnen außerhalb eines Mandatsverhältnisses keine kostenlose Rechtsberatung erteilen. Ich bitte um Verständnis, denn im Grunde haben Anwälte nichts als Ratschläge zu verkaufen.

Rechtliche Beratung rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Für eine einfache Rechtsauskunft gegenüber Verbrauchern sind die Kosten auf 190 € zzgl. MwSt gedeckelt (Weniger kann man also absprechen, mehr auf jeden Fall nicht). Ein Tätigwerden gegenüber Dritten berechnet sich grundsätzlich nach dem Streitwert (und dann wieder nach dem RVG).

Es ist aber auch möglich, eine gesonderte Gebührenvereinbarung zu einem Stundensatz bzw. einer Pauschale zu treffen. Unter Umständen besteht gibt es auch Möglichkeiten, ein sog. Erfolgshonorar zu vereinbaren.

Wichtig: Die Klärung der Kostenfrage sollte man immer als Erstes Ansprechen und diese Klärung ist auch auf jeden Fall kostenlos und weder unangenehm noch peinlich. Ganz im Gegenteil: Sie ist sogar gewollt, läßt sich doch schon dadurch Vertrauen schaffen und (spätere) Streitigkeiten vermeiden. Ob eine Rechtsschutzversicherung helfen kann und/oder ob Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) ist dabei immer zu klären.

Wissen ist mein Kapital – und Haftung ist teuer

Als Anwalt verdient man sein Geld nahezu ausschließlich damit, indem man sein teuer erworbenes Wissen anwendet, sei es in Form einer Beratung, sei es im Rahmen einer Interessenvertretung, natürlich alles verbunden  (angewandt) mit viel Erfahrung. Warum sollte ich dieses Kapital verschenken? Ja, es gibt Anwälte, die einen Rechtsrat erteilen, ohne dafür eine Rechnung zu schreiben. Das ist dann vom Einzelfall abhängig, von Umfang und Inhalt der Rechtsfrage – und natürlich auch von dem damit verbundenen Haftungsrisiko. Anwälte haften nämlich für eine erteilte Auskunft. Sie ist verbindlich und der Fragesteller muss sich darauf verlassen können. Meist aber gilt tatsächlich: Was nichts kostet, ist nichts wert.

Ist eine Antwort falsch, kann dies für den Mandanten einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Dann haftet der Anwalt und für solche Regresse hat er eine Berufshaftpflichtversicherung. Die es übrigens auch nicht für einen "Appel ein Ei" gibt.

Wenn Sie also das nächste Mal einen Anwalt aufsuchen, weil Sie eine Beratung benötigen, verstehen Sie nun sicherlich, weshalb diese Beratung zwar “umsonst” sein kann – aber nicht kostenlos.


Es geht ja auch niemand zum Media Markt und will einen Laptop umsonst oder zum Bäcker und möchte 3 Brötchen geschenkt bekommen…..





Rechtsanwalt Frank Theumer | 21. Feb 2020











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